Startups atmen auf: Mitarbeiterbeteiligung soll attraktiver werden | Miele: “Damit wird eine langjährige Forderung deutscher Startups erfüllt.”
Berlin, 16.08.2023
Mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfs für das Zukunftsfinanzierungsgesetz stellt die Bundesregierung die richtigen Weichen, damit Startups und Scaleups ihre Mitarbeitenden zukünftig am Unternehmenserfolg finanziell beteiligen können. Mitarbeiterbeteiligungen sind erfolgskritisch für Startups und Scaleups – denn sie helfen jungen Wachstumsunternehmen Top-Talente auch in Zeiten des wachsenden Fachkräftemangels für sich zu gewinnen. Aktuell belegt Deutschland bei Mitarbeiterbeteiligungen europaweit den letzten Platz.
"Der Kabinettsbeschluss zum Zukunftsfinanzierungsgesetz ist ein entscheidender Schritt zu besseren Bedingungen für Mitarbeiterbeteiligungen in Deutschland. Das Gesetz ist dringend notwendig, um Deutschland zum Weltmarktführer für Startups zu machen”, so Christian Miele, Vorstandsvorsitzender des Startup-Verbands. “Damit wird eine langjährige Forderung deutscher Startups und des Startup-Verbands erfüllt.“
Im gemeinsam mit PwC Deutschland durchgeführten Deutschen Startup Monitor 2022 forderten zwei Drittel des deutschen Startups eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Unter #ESOPasap wirbt der Startup-Verband bereits seit Jahren für diesen progressiven Ansatz, um global die besten Talente zu gewinnen und Deutschland wettbewerbsfähiger zu machen.
“Bundesfinanzminister Christian Lindner und Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann haben einen ambitionierten Referentenentwurf vorgelegt. Wir begrüßen sehr, dass sich jetzt auch das Bundeskabinett auf wesentliche Punkte verständigt hat”, so Miele.
Im Zukunftsfinanzierungsgesetz werden laut Miele "zwei Showstopper” aus dem Weg geräumt. Mithilfe der freiwilligen Haftungsübernahme des Arbeitgebers wird die sog. Dry income-Besteuerung vermieden, mit der Erweiterung des Anwendungsbereichs können mehr Startups und Scaleups Mitarbeiterbeteiligungen nutzen. Nach geltender Rechtslage erfolgt eine Besteuerung ohne Liquiditätszufluss nach spätestens 12 Jahren oder im Falle eines Arbeitsplatzwechsels und Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden sind von den Regeln ausgeschlossen. Doch gerade größere und ältere Startups, sogenannte Scaleups, stehen in einem besonders harten Wettbewerb um internationale Talente. “Wenn wir Scaleups nicht gezielt stärken, werden wir keine deutschen Tech-Champions sehen”, so Miele.
Bedauerlich ist laut Startup-Verband, dass die ebenfalls im Referentenentwurf vorgesehene "Pauschalbesteuerung" für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen innerhalb der Bundesregierung keine Mehrheit gefunden hat. “Das wäre gerade angesichts des internationalen Wettbewerbs um Talente ein starkes Instrument gewesen”, so Miele. “Umso wichtiger ist, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren klargestellt wird, dass die in Startup-Konstellationen gebräuchlichen vinkulierten Anteile von den Neuregelungen erfasst sind. Andernfalls besteht die Gefahr, dass das Gesetz ins Leere läuft. Das kann politisch nicht gewollt sein.”
Dem Vernehmen nach strebt die Bundesregierung eine entsprechende Klarstellung zumindest an, was in Mieles Augen “ein wichtiges Signal für das parlamentarische Verfahren” ist. “Wir setzen auf die Abgeordneten im Deutschen Bundestag. Am Zukunftsfinanzierungsgesetz wird sich zeigen, wie ernst der Ampel die Stärkung des Startup-Standortes ist”, so Miele weiter.
Neben den Änderungen zur Mitarbeiterbeteiligung sind auch weitere im Gesetzentwurf vorgesehene Maßnahmen zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Kapitalmarkts aus unserer Sicht begrüßenswert, da so Wachstumsunternehmen der Zugang zum Kapitalmarkt erleichtert werden könnte.